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GEST

Gemeinsam stark für die Stadtteilschulen in Hamburg

Willkommen auf den Seiten der GEST, der Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen in Hamburg. Wir vertreten die besonderen Interessen der im August 2010 in Hamburg eingeführten Schulform der Stadtteilschule, die damit neben den Gymnasien die zweite Säule in Hamburgs Bildungssystem bildet.

GEST-Sitzungen am 16.03. und 02.04.2026

Wir laden Euch herzlich zu unserer Sitzung im März und unserer Sondersitzung im April ein. Wir freuen uns als Gäste auf die Schulsenatorin Frau Ksenija Bekeris im April und vorab im März zum Thema APO-AH Herrn Köker von der BSFB. Zur Vorbereitung bitten wir Delegierte dem Vorstand vorab Fragen zuzusenden.
Zur Vorbereitung der Sitzung mit Herrn Köker stellen wir erst einmal die GESTik bereit, eine kurze Informationsbroschüre, damit sich alle an der Diskussion beteiligen können ein.
Delegierte, die keine Einladung erhalten, melden sich bitte bei (oder über unser Kontaktformular).

Die Stadtteilschulen in Hamburg bieten im Wesentlichen drei Schulabschlüsse:

  • den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) in Jahrgang 9,
  • den mittleren Schulabschluss (MSA) in Jahrgang 10 und
  • das Abitur in Jahrgang 13 – im Unterschied zu den Gymnasien in Hamburg, welche das Abitur mit Ende Jahrgang 12 anbieten.

Zusätzlich stellen sich Stadtteilschulen den Herausforderungen der inklusiven Beschulung aller Schüler*innen. Das reicht vom Fördern derer mit Lernschwächen bis zum Fordern derer, die besondere Talente besitzen. Und dies, um letztlich allen den bestmöglichen Schulabschluss zu bieten.

Wir laden Sie herzlich ein, die Stadtteilschulen, unsere Gemeinschaft, unsere Arbeit und unsere Ziele auf diesen Seiten kennenzulernen.

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Wenn Ahnungslosigkeit auf Inkompetenz trifftDie AfD bezeichnet Inklusion im Schulbereich als „auf ganzer Linie gescheitert“ und fordert im Regierungsprogramm von Sachsen-Anhalt ihre Beendigung. Begründet wird das unter anderem mit einer angeblichen „Lähmung“ des Unterrichts für andere Schülerinnen und Schüler. Weiter: „Hinzu kommt, dass die in Inklusionsklassen oft praktizierte Doppelbesetzung (= zwei Lehrer pro Klasse) in Zeiten des Lehrermangels wertvolle Kapazitäten bindet.“ Kinder „lähmen“, „binden wertvolle Kapazitäten“? Das ist menschenfeindlich. Inklusion ist kein pädagogisches Trendprojekt, sondern ein rechtlich verankertes Menschenrecht.Seit 2009 gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Artikel 24 garantiert das Recht auf inklusive Bildung. Ergänzt wird das durch Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, der eine Benachteiligung wegen Behinderung ausdrücklich verbietet. Inklusion bedeutet: Kinder mit Behinderung haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Nicht als Ausnahme, sondern als Regelfall. Es geht um gleichberechtigte Teilhabe – nicht nur in der Schule, sondern in allen Lebensbereichen.Die bestehenden Probleme in der schulischen Inklusion sind real. Es gibt zu wenig Personal, zu wenig multiprofessionelle Teams, zu wenig Fortbildung, zu wenig Zeit. Aber diese Defizite sind kein „Problem der behinderten Menschen“. Sie sind ein Ressourcenproblem. Eine pauschale Beendigung der Inklusion beträfe auch Kinder mit Neurodivergenz und im Spektrum, die es ohnehin schwer haben.Die eigentliche Frage lautet daher: Wie kann die Politik auf Umsetzungsprobleme mit struktureller Verbesserung reagieren? Gesetzeswidriger Kulturkampf auf dem Rücken der Kinder ist jedenfalls keine Antwort. ... See MoreSee Less
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