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Abschlussprüfungen

Die Stadtteilschule in Hamburg bietet drei Abschlüsse:

  • den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) in Jahrgang 9,
  • den mittleren Schulabschluss (MSA) in Jahrgang 10 und
  • das Abitur in Jahrgang 13 – im Unterschied zu den Gymnasien in Hamburg, welche das Abitur mit Ende Jahrgang 12 anbieten.

Schülerinnen und Schüler haben somit jederzeit die Möglichkeit einen qualifizierten Schulabschluss zu erlangen, ja sie können sogar den einen Schulabschluss erfolgreich beschließen und dennoch nach dem nächsthöheren Schulabschluss streben. Damit schafft die Stadtteilschule allen Schülerinnen und Schülern die beste Grundlage zu einem erfolgreichen Einstieg in die Berufsausbildung.

Prüfungsordnungen

Grundlage der Prüfungen sind die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der allgemeinbildenden Schulen. Dazu zählen im Einzelnen:

  • APO-GrundStGy: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10der Stadtteilschule und des Gymnasiums
  • VO-BF: Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes
  • AO-SF: Verordnung über die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
  • APO-AH: Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Im Wortlaut sind diese Ausbildungs- und Prüfungsordnungen über die Seite der BSB abrufbar: Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

Neuregelung APO-AH 2022/23

Im Jahr 2021 entbrannte eine Diskussion um eine Neuregelung der APO-AH, die, so der Plan, ab dem Schuljahr 2022/23 Wirkung entfalten soll. Mit anderen Worten: Schülerinnen und Schüler die zum Schuljahr 2022/23 in die Studienstufe wechseln, werden nach diesen neuen Regeln ihr Abitur an Hamburger Schulen ablegen. An Stadtteilschulen und beruflichen Gymnasien umfasst die Studienstufe die Jahrgänge 12 und 13, an Gymnasien die Jahrgangsstufen 11 und 121Broschüre “Die Studienstufe an allgemeinbildenden Schulen”, Herausgeber: Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg.

Seit Anfang 2021 beschäftigt diese geplante Neuregelung die Gremien und Interessenvertretungen im Bereich Schule, so etwa die VEHG und auch die GEST. Gerade in Bezug auf die besonderen Belange der Stadtteilschulen als inklusive Schulen hat die GEST viele Vorbehalte. Der größte Vorbehalt: Die Eile mit der diese Änderung durchgesetzt werden soll – kaum Zeit für Gremien und Interessengruppen zu reagieren.

Zum aktuellen Stand der Diskussion finden Sie nachfolgend ein paar Dokumente, um sich selbst ein Bild machen zu können. Wir werden diese Liste nach bestem Bemühen aktuell halten. Sollten Ihnen Informationen fehlen oder vorhandene Informationen veraltet sein, sprechen Sie uns gerne an.