Die Stadtteilschule in Hamburg bietet drei Abschlüsse:
den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) in Jahrgang 9,
den mittleren Schulabschluss (MSA) in Jahrgang 10 und
das Abitur in Jahrgang 13 – im Unterschied zu den Gymnasien in Hamburg, welche das Abitur mit Ende Jahrgang 12 anbieten.
Schülerinnen und Schüler haben somit jederzeit die Möglichkeit einen qualifizierten Schulabschluss zu erlangen, ja sie können sogar den einen Schulabschluss erfolgreich beschließen und dennoch nach dem nächsthöheren Schulabschluss streben. Damit schafft die Stadtteilschule allen Schülerinnen und Schülern die beste Grundlage zu einem erfolgreichen Einstieg in die Berufsausbildung.
Im Jahr 2021 entbrannte eine Diskussion um eine Neuregelung der APO-AH, die, so der Plan, ab dem Schuljahr 2022/23 Wirkung entfalten soll. Mit anderen Worten: Schülerinnen und Schüler die zum Schuljahr 2022/23 in die Studienstufe wechseln, werden nach diesen neuen Regeln ihr Abitur an Hamburger Schulen ablegen. An Stadtteilschulen und beruflichen Gymnasien umfasst die Studienstufe die Jahrgänge 12 und 13, an Gymnasien die Jahrgangsstufen 11 und 121Broschüre „Die Studienstufe an allgemeinbildenden Schulen“, Herausgeber: Behörde für Schule und Berufsbildung, Hamburg.
Seit Anfang 2021 beschäftigt diese geplante Neuregelung die Gremien und Interessenvertretungen im Bereich Schule, so etwa die VEHG und auch die GEST. Gerade in Bezug auf die besonderen Belange der Stadtteilschulen als inklusive Schulen hat die GEST viele Vorbehalte. Der größte Vorbehalt: Die Eile mit der diese Änderung durchgesetzt werden soll – kaum Zeit für Gremien und Interessengruppen zu reagieren.
Zum aktuellen Stand der Diskussion finden Sie nachfolgend ein paar Dokumente, um sich selbst ein Bild machen zu können. Wir werden diese Liste nach bestem Bemühen aktuell halten. Sollten Ihnen Informationen fehlen oder vorhandene Informationen veraltet sein, sprechen Sie uns gerne an.
Rund 100 Vertreter:innen aus Schulen, Eltern- und Schülerschaft sowie Politik diskutierten im Curiohaus über die geplanten Veränderungen in der Hamburger Oberstufe ab Frühjahr 2026. Die GEST (Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen) begrüßt die breite Resonanz und hebt hervor, dass die Profiloberstufe bereits viele KMK-Vorgaben erfüllt. Unser Fazit: Wichtig sind mehr individuelle Gestaltungsspielräume für Schüler:innen, transparente politische Prozesse und eine breite öffentliche Anhörung – insbesondere im Schulausschuss – zur weiteren Ausgestaltung des Hamburger Abiturs.
Podiumsdiskussion zur geplanten Änderung der Abiturprüfungen ab 2027: Vertreter:innen aus Politik und Gewerkschaft diskutierten über die Zukunft der Oberstufe, Prüfungsformate und Bildungsgerechtigkeit.
Im Mittelpunkt standen die Fragen „Profiloberstufe oder Leistungskurse?“, die Einführung eines fünften Prüfungsfachs sowie digitale Prüfungsformate. Eingebracht wurden Perspektiven aus der Politik, der Lehrkräftevertretung und den Elternräten.
Die Diskussion zeigte, wie unterschiedlich die Ansätze sind – von mehr Flexibilität für Schüler:innen über alternative Prüfungsformate bis hin zu Fragen der Ressourcen und Belastung. Ein spannender Einblick in die aktuellen bildungspolitischen Weichenstellungen, die die Zukunft der Hamburger Oberstufe prägen werden.
Die Pressemitteilung des Bildungsbündnisses fordert eine breite öffentliche Debatte über die notwendige Reform der Hamburger Oberstufe, da die neuen KMK‑Vorgaben bis 2027 umgesetzt werden müssen. Sie betont, dass Lern‑ und Prüfungskultur modernisiert und Bildungspläne an die Anforderungen einer digitalen Welt angepasst werden müssen, damit Schüler:innen zukunftsfähige Kompetenzen erwerben können.
Das Positionspapier der LAG‑Bildung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN skizziert, wie Hamburg seine Gymnasiale Oberstufe im Zuge der neuen KMK‑Vorgaben modernisieren sollte. Es fordert eine stärker projektorientierte, individuellere und zeitgemäße Lernkultur, die Kreativität, Reflexion und unterschiedliche Lerntempi besser berücksichtigt. Das Papier betont, dass Hamburg durch die neuen bundesweiten Spielräume seine APO‑AH neu gestalten kann und sollte.
Die Leitungen der Hamburger Stadtteilschulen fordern, die neuen KMK‑Vorgaben vollständig zu übernehmen, um mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen und die Profiloberstufe als fächerübergreifende, projektorientierte Lernform weiter zu stärken. Sie betonen, dass Schulen flexible Gestaltungsspielräume benötigen – etwa bei Prüfungsanzahl, Kursstunden und alternativen Leistungsformaten –, um unterschiedliche Lernvoraussetzungen ihrer Schüler:innen fair auszugleichen.
Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz legt die bundesweit verbindlichen Rahmenbedingungen für Aufbau, Anforderungen und Prüfungsstrukturen der gymnasialen Oberstufe fest. Sie definiert u. a. die Einteilung in Einführungs‑ und Qualifikationsphase, die Aufgabenfelder, die Pflichtbelegungen sowie die Grundstruktur der Abiturprüfung. Ziel ist „eine vertiefte Allgemeinbildung, allgemeine Studierfähigkeit sowie wissenschaftspropädeutische Bildung“ (Zitat aus dem Dokument).
Für Hamburg bedeutet dies: Die Stadt muss diese bundesweiten Vorgaben in der eigenen Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung (APO‑AH) konkretisieren. Dabei besteht Gestaltungsspielraum, etwa bei der Ausgestaltung des Pflichtbereichs, der Wahlmöglichkeiten oder der Organisation der Prüfungen. Die KMK‑Vereinbarung setzt den Rahmen, innerhalb dessen Hamburg seine landesspezifischen Regelungen trifft.
Die Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung (APO‑AH) legt verbindlich fest, wie die gymnasiale Oberstufe in Hamburg organisiert ist – von der Fächerwahl über Belegpflichten bis zu den Anforderungen der Abiturprüfung. Sie beschreibt die Struktur der Einführungs‑ und Qualifikationsphase, regelt Noten‑ und Prüfungsverfahren und definiert, welche Voraussetzungen für den Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife erfüllt sein müssen. Damit bildet sie den rechtlichen Rahmen, nach dem alle Hamburger Oberstufen arbeiten.
Die seitens des Schulsenators und der Schulbehörde mit Hochdruck anvisierte Änderung der APO-AH ohne aus Sicht der VEHG und GEST ausreichende Möglichkeit der Einbindung der Gremien und Interessenvertretungen ist zum Großteil ausgesetzt worden. Doch ein paar Änderungen sollen nun doch ohne weitere Einbringungsmöglichkeiten der Gremien zum Schuljahr 2021/2022 umgesetzt werden. Dazu beziehen die VEHG und die GEST kritisch Stellung.
Die VEHG und die GEST beziehen Stellung zu den geplanten Anpassungen der APO-AH auf Basis des den Kammern zugesendeten Dokuments „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife“.
Die VEHG und die GEST beziehen Stellung zu den geplanten Anpassungen der APO-AH anlässlich der KMK-Beschlüsse in der Fassung vom 15.02.2018 und der Rahmenvereinbarung zum Hamburger Schulstrukturfrieden.