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Brief an die BSB zur Senkung der PCB Grenzwerte am 29.02.1996

Der Vorstand der ARGE wendete sich mit folgendem Brief an die Schulbehörde, um den Grenzwert von PCB (Polychlorierte Biphenyle) in Schulräumen nicht etwa zu erhöhen, sondern im Gegenteil zu senken:

Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Ermittlung von PCB-Belastung in Schulgebäuden
Presseerklärung des Pressereferats der BSJB vom 19.12.95

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der o. a. Presseerklärung nehmen wir wie folgt Stellung:

Berechnung des kritischen Wertes

Wir ElternvertreterInnen in der Arbeitsgemeinschaft der Elternräte der Gesamtschulen in Hamburg – ARGE lehnen es ab, die Vorsorge- und Eingreifwerte von 300 und 3.000 ng/m³ Raumluft zu erhöhen. Dafür gibt es keine schlüssige wissenschaftliche Grundlage.
Es ist nicht auszuschließen, dass die Kinder auch in Wohn- bzw. anderen öffentlichen Gebäuden ebenfalls einer PCB-Belastung ausgesetzt sind.

Wir Eltern gehen vielmehr mit der Ansicht konform, dass diese Werte gesenkt werden müssen, und zwar auf 100 und 1.000 ng/m³ Raumluft (wie in den USA sowie entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden – AZ: III/1G1011/91 -).

Gesamtbelastung

Die Erklärung der Behörde nimmt in keiner Weise Stellung dazu, wie die Gesamtbelastung der Kinder mit Umweltgiften zu bewerten ist.

VDI-Richtlinie

Aus der Presseerklärung geht nicht hervor, dass die VDI-Richtlinie 4300 (Regelung zur Entnahme von PCB-Innenraumluftproben) geändert wurde. Hiernach sind jetzt eine halbe Stunde vor Beginn der Messungen die Räume 15 Minuten lang intensiv durch weites Öffnen aller Fenster zu lüften.
Wir fordern, die Messungen nach dem »Worst case«-Prinzip, d. h. gemäß dem schlimmsten anzunehmenden Fall (Montag morgen, ohne zu lüften, nach Staubaufwirbelung), durchzuführen. Allenfalls ist für uns die alte VDI-Richtlinie akzeptabel. Erst dann ist auch die geforderte Vergleichbarkeit mit Messungen in anderen Bundesländern gewährleistet (wie z. B. Hessen und Schleswig-Holstein), wo schon Konzentrationen bis zu maximal 8.000 ng/m³ Raumluft gemessen wurden.

Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung

Die empfohlenen Maßnahmen, selbst bei 5.000 ng/m³ Raumluft nach den neuen VDI-Richtlinien lediglich eine Grundreinigung durchzuführen und zu lüften, sind völlig inakzeptabel. Die Konzentrationen können demnach um ein Vielfaches höher sein als nach der alten VDI-Richtlinie, bis der Eingreifwert von 3.000 ng/m³ Raumluft erreicht wird.
Der Senatsbeschluss konkretisiert in keiner Weise ausreichende Maßnahmen für den Fall, dass der Eingreifwert überschritten wird.

Wir bitten Sie eindringlich, bei Ihren Entscheidungen der Gesundheit unserer Kinder absoluten Vorrang zu geben. Nach der bisherigen Behandlung der PCB-Problematik – insbesondere mit der Erhöhung der Eingreifwerte und der Änderung der VDI-Richtlinie – sehen wir diese Priorität in Frage gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Rosemarie Wilhelm
Klaus-Peter Schiebener